R 2022 12 st Amtsblatt Nr. 24/Allg. Skt. vom 16.06.2022 (File pdf 2,01 MB)
Bezugsangabe
Verordnung vom 15/2/2023, Nr. 3
Änderungen zu der mit Dekret des Präsidenten der Region vom 15. Juni 2022, Nr. 12 erlassenen neuen Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 27. Februar 1997, Nr. 3 i.d.g.F.
Änderungen zu der mit Dekret des Präsidenten der Region vom 15. Juni 2022, Nr. 12 i.d.g.F. erlassenen neuen Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz vom 27. Februar 1997, Nr. 3 i.d.g.F.
Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse
Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.
Amt für Sozialfürsorge und für die Ordnung der ÖBPB
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialvorsorge und der Sozialversicherungen erwachsenden Amtshandlungen wahr.