Antrag auf Abordnung zur Autonomen Region Trentino-Südtirol

Antrag auf Abordnung zur Autonomen Region Trentino-Südtirol

Gültig/wirksam ab :Freitag, 12. November 2021

Beschreibung

Art des Dokuments
Hauptvordruck
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Generalsekretariat

Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für die dienstrechtliche Verwaltung des Personals

Es befasst sich mit den dienstrechtlichen Aspekten der Arbeitsverhältnisse, mit Wettbewerbs- und Mobilitätsverfahren, mit Aspekten des Wartestands, der Beurlaubungen, der Arbeitszeit und der arbeitsrechtlichen Streitverfahren.

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Zugriff zum Dienst

Modalitäten für die Abordnung zur Regionalverwaltung

Die Abordnung von Personal anderer Körperschaften zur Autonomen Region Trentino-Südtirol ist aus Personalmangel oder wegen besonderer Organisationserfordernisse möglich. Die Abordnung erfolgt durch einen formellen Antrag an die betroffene Körperschaft und unter Berücksichtigung der Kriterien laut Art. 3 Abs. 2 der im Art. 5 Abs. 5 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3 vorgesehenen Verordnung betreffend Abordnungen und Abstellungen.

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Letzte Änderung:Montag, 22. Mai 2023