Zugang zu den Daten betreffend die Vermögenslage von Präsidenten, Vizepräsidenten, geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern und Generaldirektoren von Gesellschaften mit Beteiligung der Region und von Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist
Es befasst sich mit der Öffentlichkeitsarbeit, verwaltet die Gesellschaftsbeteiligungen der Körperschaft und das elektronische Protokoll. Es unterstützt die Regionalregierung in seiner Tätigkeit als Kollegialorgan.
Gemäß Art. 7 des Regionalgesetzes vom 22. April 1983, Nr. 4 i.d.g.F. hat jede Person das Recht, auf schriftlichen Antrag die betreffenden Daten zu erfahren.