Zugang zu den Daten betreffend die Vermögenslage

Zugang zu den Daten betreffend die Vermögenslage von Präsidenten, Vizepräsidenten, geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern und Generaldirektoren von Gesellschaften mit Beteiligung der Region und von Körperschaften, für deren Ordnung die Region zuständig ist

Gültig/wirksam ab :Dienstag, 14. Dezember 2021

Beschreibung

Art des Dokuments
Hauptvordruck
TED richiesta dati soggetti (File pdf 117,96 kB)
Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für allgemeine Angelegenheiten

Es befasst sich mit der Öffentlichkeitsarbeit, verwaltet die Gesellschaftsbeteiligungen der Körperschaft und das elektronische Protokoll. Es unterstützt die Regionalregierung in seiner Tätigkeit als Kollegialorgan.

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Zugriff zum Dienst

Vermögenslage

Gemäß Art. 7 des Regionalgesetzes vom 22. April 1983, Nr. 4 i.d.g.F. hat jede Person das Recht, auf schriftlichen Antrag die betreffenden Daten zu erfahren.

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Letzte Änderung:Mittwoch, 15. Dezember 2021