DIE REGIONALREGIERUNG GENEHMIGT DIE ORGANISATIONSORDNUNG DER REGIONALEN AGENTUR FÜR JUSTIZ

Unterstützung der Gerichtsämter und der Friedensgerichte: So wird die neue Regionale Agentur für Justiz tätig sein

Veröffentlichungsdatum: Mittwoch, 25. März 2026

Beschreibung

Ein weiterer Schritt hin zu einer besseren Organisation des Justizwesens im Gerichtssprengel Trentino-Südtirol ist getan. Die Regionalregierung unter dem Vorsitz von Arno Kompatscher hat die Organisationsordnung der Regionalen Agentur für Justiz genehmigt.

Die Errichtung dieser neuen im Regionalgesetz Nr. 5/2020 vorgesehenen Agentur entspricht der Notwendigkeit, die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit zur Unterstützung der Gerichtsämter und der Friedensgerichte zu stärken und gleichzeitig die Ausübung der vom Staat an die Region übertragenen Befugnisse zu optimieren.

„Die Genehmigung dieser Organisationsordnung stellt einen grundlegenden Meilenstein in der Umsetzung der Delegierung dar“, betonte der Präsident der Region, Arno Kompatscher. „Wir sind überzeugt, dass eine moderne, schnelle und effiziente Justiz nicht nur einen Mehrwert für den Schutz der Rechte darstellt, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Territorialsystems. Mit der Regionalen Agentur für Justiz wird sichergestellt, dass die Ressourcenverwaltung näher an den tatsächlichen Bedürfnissen unserer Gerichtsämter erfolgt, wobei der Mensch und das Wohl unserer Gemeinschaft im Mittelpunkt stehen. Es handelt sich um eine ambitionierte organisatorische Herausforderung, die unser Engagement bekräftigt, in öffentliche Dienstleistungen von höchster Qualität zu investieren.“

Die Agentur, die innerhalb der Regionalverwaltung angesiedelt ist, wird als Organisationsstruktur der Region mit eigener Organisations-, Verwaltungs- und Buchhaltungsautonomie ausgestaltet. Obwohl sie unter der Leitung und Kontrolle der Regionalregierung tätig ist, gewährleistet sie eine gesonderte Verwaltung der personellen und instrumentalen Ressourcen für die Gerichtsämter.

Im Einzelnen wird die Agentur nachstehende Aufgaben wahrnehmen:

  • Dienstrechtliche Verwaltung des Personals der Region, das den Gerichtsämtern zugeteilt ist (Schulung, Bewertung und Disziplinarverfahren)
  • Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen sowie Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens;
  • Instandhaltung der Gerichtsgebäude und Förderung innovativer Projekte für die Organisation der Justiz.

Die Agentur wird von einem (im Führungsrang eingestuften) Direktor sowie von einem aus sieben Mitgliedern bestehenden Vorstand geleitet, der die bestmögliche Abstimmung mit den Justizbehörden sicherstellen soll.

Die Organisationsordnung misst zudem dem Dialog unter den Sozialpartnern eine große Bedeutung bei: Die Direktion der Agentur wird den Gewerkschaften jährlich über die durchgeführten Tätigkeiten berichten und so Transparenz sowie die Einbindung der Beschäftigten gewährleisten.

Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, sieht die Organisationsordnung eine Übergangsregelung für die finanzielle und buchhalterische Gebarung bis zu dem Zeitpunkt vor, an dem die Verwaltungsorganisation der Agentur konsolidiert ist. Bis die endgültigen Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Teilnahme der Gerichtsleiter am Vorstand erlassen sind, ist zudem eine Schutzklausel vorgesehen.

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Letzte Änderung:Mittwoch, 25. März 2026