EIN BEITRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG DER RENTE

Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, haben Sie auch während Ihrer Erwerbstätigkeit Anspruch auf diesen Beitrag.

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 11. Oktober 2022

Beschreibung

Sind Sie Mutter oder Vater eines Kindes unter drei Jahren oder betreuen Sie ein pflegebedürftiges Familienmitglied und gehen deshalb nicht arbeiten?

Haben Sie eine Teilzeitbeschäftigung und Ihr Kind ist unter fünf Jahre alt?

Es ist Ihnen zwar bewusst, dass Sie damit Beitragslücken haben werden und demnach erst später in Rente gehen können, wissen jedoch nicht, was Sie tun sollen?

Die Region kann Ihnen helfen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ein Patronat Ihrer Wahl im Gebiet der Region oder rufen Sie die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung - ASWE in Bozen unter 0471/418300 oder besuchen Sie den Link https://www.region.tnst.it/Dokumente/Rundschreiben-und-Informationen/EINE-HILFE-ZUR-VORSORGE

Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, haben Sie auch während Ihrer Erwerbstätigkeit Anspruch auf diesen Beitrag.

Verlieren Sie keine Zeit! In der Provinz Bozen wohnhafte Personen müssen ihren Antrag innerhalb 31. Oktober und in der Provinz Trient wohnhafte Personen müssen ihren Antrag innerhalb 31. Dezember einreichen!

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Letzte Änderung:Mittwoch, 12. Oktober 2022