Beschreibung
Der Aktionsplan 2024-2026 – das Planungsdokument mit den fortzusetzenden oder demnächst einzuführenden Maßnahmen im Rahmen des bereits 2020 von der Autonomen Provinz Trient, der Region und dem Justizministerium unterzeichneten Einvernehmensprotokolls betreffend „die Förderung von Gesundheit und Wohlergehen der Inhaftierten, die Umsetzung von Maßnahmen zur Humanisierung der Strafe und zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von – auch minderjährigen – Tätern in Haft oder in offenem Strafvollzug, von Haftentlassenen und Personen, die Sicherungsmaßnahmen unterworfen sind, und die Förderung der Entwicklung von Verfahren im Rahmen der strafrechtlichen Mediation und der Wiedergutmachungsjustiz auch in der Vollzugsphase“ – wurde genehmigt.
Die Maßnahmen der vom Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz der Region koordinierten Arbeitsgruppe zur Wiedergutmachungsjustiz wurden der Regionalregierung zur Genehmigung unterbreitet und sehen in erster Linie die Fortsetzung der Weiterbildungsmaßnahmen und die Förderung von Austauschmöglichkeiten für das Personal der Strafanstalt, den Dritten Sektor und die Inhaftierten vor, um ein günstiges Umfeld für die Entwicklung von Programmen der Wiedergutmachungsjustiz zu schaffen und den Dialog mit Richtern und Rechtsanwälten aufrechtzuerhalten.
Auch die Tätigkeit der beim Landesgerichtsgefängnis eingerichteten Informationsstelle zur Wiedergutmachungsjustiz, an die sich bis dato bereits 30 Personen gewandt haben und die zur Erarbeitung von 3 Programmen der Wiedergutmachungsjustiz für Inhaftierte geführt hat, wird konsolidiert.
Darüber hinaus soll in der Strafanstalt ein Ort für die Personen, die an Programmen der Wiedergutmachungsjustiz teilnehmen, bereitgestellt werden. Auch „Wiedergutmachungsgespräche“ zwischen den Inhaftierten und ihren Familien sollen probeweise eingeführt werden.
Das Zentrum für Wiedergutmachungsjustiz der Region arbeitet außerdem mit der Arbeitsgruppe „Minderjährige und junge erwachsene Täter“ zusammen, die eine Reihe von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen – darunter auch dem der Wiedergutmachungsjustiz – plant. Was die Wiedergutmachungsjustiz betrifft, die sich in der Praxis bereits umfassend bewährt hat, sind gemeinsame Weiterbildungen für die im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit tätigen Personen über die Umsetzung der mit der Cartabia-Reform eingeführten Neuheiten sowie die Erprobung von Dialogprogrammen für die gesamte Gemeinschaft vorgesehen. Besondere Aufmerksamkeit wird den Programmen für die Fälle von Verbrechen gegen die sexuelle Freiheit gewidmet.
Der Präsident der Region Arno Kompatscher kommentierte: „Dieser Plan steht für das konkrete Bemühen, ein menschlicheres und inklusiveres Strafsystem zu schaffen. Wir wollen das Recht auf Würde und Hoffnung für alle sicherstellen, auch für diejenigen, die Fehler begangen haben. Die geplanten Initiativen zielen darauf ab, durch die Förderung der Wiedereingliederung und der Wiedergutmachungsjustiz als grundlegende Instrumente für den sozialen Zusammenhalt und langfristig gesehen für mehr Sicherheit in der Gesellschaft eine Brücke zwischen Strafanstalt und Gesellschaft zu errichten“.