REGION: EINREICHFRIST FÜR DIE GESUCHE UM ZULASSUNG ZUM WETTBEWERB FÜR GERICHTSASSISTENTEN BIS 18. FEBRUAR VERLÄNGERT

Die Einreichfrist für die Gesuche um Zulassung zum öffentlichen Wettbewerb für die Besetzung von 15 Stellen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis im Berufsbild Gerichtsassistent/Gerichtsassistentin wurde bis zum 18. Februar 2022 verlängert.

Veröffentlichungsdatum: Dienstag, 18. Januar 2022

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Beschreibung

Die Einreichfrist für die Gesuche um Zulassung zum öffentlichen Wettbewerb für die Besetzung von 15 Stellen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis im Berufsbild Gerichtsassistent/Gerichtsassistentin, Berufs- und Besoldungsklasse B3, bei den Gerichtsämtern in Bozen wurde bis zum 18. Februar 2022 verlängert. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit Oberschulabschluss und Zweisprachigkeitsnachweis. Bis heute seien laut Präsident Fugatti 49 Gesuche eingegangen. Im Jahr 2019 hatte die Region einen ähnlichen Wettbewerb ausgeschrieben. Damals bewarben sich 83 Personen, von denen allerdings nur 11 das Auswahlverfahren bestanden. Die Region beabsichtigt deshalb, die Einreichfrist für diesen Wettbewerb zu verlängern, damit sich noch mehr Personen bewerben können.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 27. Januar 2022