Seminar für Friedensrichterinnen und Friedensrichter vom 25. Jänner 2024

Weiterbildung für Friedensrichterinnen und Friedensrichter

Seminar zum Thema: Strafverfahren vor dem Friedensrichter mit Bezug auf die durch die Reform eingeführten Neuerungen: Zustellungen und In-absentia-Verfahren

Referenten: Dr. Luca Pressacco und Dr. Carlo Busato

Was Sie hierzu wissen müssen

Zielgruppe
Erwachsene
Friedensrichter des Sprengels

Ort

Friedensgericht Bozen

Europagalerie 15 39100 Bozen

Öffnungszeiten:

Für Verwaltungsakte und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen ist der Zugang nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Mo.
8.30 - 13.30
Di.
8.30 - 13.30
Mi.
8.30 - 13.30
Do.
8.30 - 13.30
Fr.
8.30 - 13.30
Sa.
8.30 - 13.30
Gültig ab 01.01.2021

Für Verwaltungsakte und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen ist der Zugang nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Mo.
08.30 - 12.30
Di.
08.30 - 12.30
Mi.
08.30 - 12.30
Do.
08.30 - 12.30
Fr.
08.30 - 12.30
Sa.
08.30 - 12.30
Gültig ab 03.10.2023

Zivilrechtliche Verhandlungen:

  • Beweisaufnahme und Diskussion: an allen Werktagen von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr nach Ermessen des einzelnen Richters;
  • mündliche Einbringung des Antrags laut Art. 316 und 322 ZPO: jede Woche am Mittwoch ab 9 Uhr;
  • außergerichtliche Schlichtung: an allen Werktagen ab 9 Uhr nach Ermessen des einzelnen Richters.

Strafrechtliche Verhandlungen: zweimal im Monat am Montag, von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

Verhandlungen in Sachen Einwanderungsrecht (GvD Nr. 286/1998):

  • für Rekurse gegen die Ausweisungsverfügung werden die Verhandlungen an einem Werktag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr nach Ermessen des beauftragten Richters abgehalten;
  • für Verfahren zur Bestätigung der Maßnahme über die Begleitung bis zur Grenze werden die Verhandlungen an einem Werktag auch außerhalb der oben angeführten Uhrzeiten abgehalten.
Gültig ab 01.01.2021

Weitere Details

Parteienverkehr (Amts- und Sprechzeiten)

25
Jan
Beginn 15:00 - Ende 17:30

Kontakt

Veranstalter
Amt für Friedensgerichte und Wiedergutmachungsjustiz

Es befasst sich mit den in die regionale Zuständigkeit fallenden Amtshandlungen im Bereich der Friedensgerichte sowie mit der Organisation der Friedensgerichte.
Es fördert Projekte und Initiativen im Bereich der Wiedergutmachungsjustiz und der Konfliktlösung.

Weitere Details

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Letzte Änderung:Donnerstag, 11. Januar 2024