Einstellungen mit befristetem Arbeitsverhältnis – Regelung und Verfahren

Modalitäten für die Einstellung mit befristetem Arbeitsverhältnis ab 1. Jänner 2025

Gültig/wirksam ab :Dienstag, 26. August 2025

Beschreibung

Art des Dokuments
Verfahren

Einschlägige Bestimmungen

Die Modalitäten für die Einstellung mit befristetem Arbeitsverhältnis werden durch das IV. Kapitel (Einstellung von Personal mit befristetem Arbeitsverhältnis) der mit Dekret des Präsidenten der Region vom 25. Jänner 2023, Nr. 2 erlassenen Verordnung betreffend den Zugang zum Dienst bei der Region laut Art. 5 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3 geregelt.

Priorität bei den Einstellungen

Bei einer Einstellung mit befristetem Arbeitsverhältnis haben die Personen Vorrang, die aus den von der Regionalverwaltung für die entsprechende Berufs- und Besoldungsklasse oder ähnliche Berufsbilder ausgeschriebenen öffentlichen Wettbewerben als geeignet hervorgegangenen sind, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Fehlen von Wettbewerbsrangordnungen

Bei Fehlen von Wettbewerbsrangordnungen schreibt die Regionalverwaltung eigens dazu bestimmte öffentliche Auswahlverfahren für die Besetzung von Stellen mit befristetem Arbeitsverhältnis aus.

Einschränkungen für die Verfahren

Die öffentlichen Auswahlverfahren und die Rangordnungen gelten ausschließlich für befristete Aufträge und dürfen nicht für Einstellungen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis benutzt werden.

Veröffentlichung der Auswahlverfahren:

Die Auswahlverfahren werden im Amtsblatt der Region veröffentlicht und im Bereich Wettbewerbe und Auswahlverfahren bekannt gemacht.

Gültigkeitsdauer der ständigen Rangordnungen

Die ständigen Rangordnungen für „Amtswarte“, „Arbeiter“ und „Angestellte“ sind ab 1. Jänner 2025 nicht mehr gültig.

Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Generalsekretariat

Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.

Weitere Details

Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für die dienstrechtliche Verwaltung des Personals

Es befasst sich mit den dienstrechtlichen Aspekten der Arbeitsverhältnisse, mit Wettbewerbs- und Mobilitätsverfahren, mit Aspekten des Wartestands, der Beurlaubungen, der Arbeitszeit und der arbeitsrechtlichen Streitverfahren.

Weitere Details

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Donnerstag, 28. August 2025