Organisatorische Maßnahme betreffend die Meldekanäle für die Einreichung und die Handhabung der Meldungen

genehmigt mit Beschluss der Regionalregierung vom 15. November 2023, Nr. 208

Gültig/wirksam ab :Donnerstag, 16. November 2023

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Abteilung II – Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse

Sie befasst sich mit Amtshandlungen, die für die Ausübung der ihr zugewiesenen Zuständigkeiten im Rahmen der Beziehungen zu den Ministerialämtern und sonstigen staatlichen oder regionalen Gremien oder Institutionen notwendig sind. Sie übt die Tätigkeiten des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz aus.

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Letzte Änderung:Freitag, 22. November 2024