Die Region Trentino-Südtirol beabsichtigt mit dieser Bekanntmachung, den Direktor / die Direktorin des Amtes für technische Angelegenheiten und Instandhaltung mittels einer öffentlichen Bekanntmachung, die den Bediensteten der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammern Trient und Bozen sowie den Provinzen Trient und Bozen vorbehalten ist, zu ernennen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Bediensteten der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammern Trient und Bozen sowie der Provinzen Trient und Bozen, die nachstehende Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Abordnung stellen:
- Qualifikation Amtsdirektor/Amtsdirektorin oder Ausübung eines Direktionsauftrags - Masterabschluss (laurea magistrale, laurea specialistica) oder Hochschulabschluss nach der alten Studienordnung im Bereich Ingenieurwesen oder Architektur
- Befähigung zur Ausübung des Berufs als Ingenieur/Ingenieurin oder Architekt/ Architektin
- mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Bereich der Planung, Projektierung, Vergabe oder Durchführung von Aufträgen und Konzessionen für Arbeiten.
Einreichfrist
Der Antrag auf Abordnung muss bis spätestens 29. November 2024 ausschließlich auf elektronischem Wege eingehen.