Finanzierungen für Initiativen und Projekte der Sprachminderheiten

Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol an öffentliche und private Einrichtungen zur Durchführung von Initiativen/Projekten zum Schutz und zur Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten, die im Gebiet der Region leben, gewährt wird.

  • Regionalgesetz vom 24. Mai 2018, Nr. 3
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61
  • Durchführungsverordnung, DPReg. vom 29. Mai 2025, Nr. 9 gültig ab 6. Juni 2025

Was Sie hierzu wissen müssen

Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol aufgrund des Regionalgesetzes vom 24. Mai 2018, Nr. 3 (Bestimmungen in Sachen Schutz und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der Autonomen Region Trentino-Südtirol) für die Verwirklichung von Initiativen und Projekten gewährt wird, die von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Sitz im Regionalgebiet initiiert werden. Die entsprechenden Modalitäten und Verfahren wurden in der mit DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61 erlassenen Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz festgelegt.

Zielgruppe

Öffentliche Einrichtungen (örtliche Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, Kulturinstitute) und private Einrichtungen (nicht natürliche Personen - Vereine, Stiftungen, Komitees, Arbeitsgruppen), die im Bereich des Schutzes und der Förderung der regionalen zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten tätig sind, die regelmäßig gegründet (mit Gründungsurkunde und Satzung) und/oder im Nationalen Register des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind, die:

  • keinen Gewinnzweck verfolgen
  • ihren Rechtssitz im Gebiet der Region haben
  • im Gebiet der Region eine kontinuierliche Tätigkeit ausüben

Zugriff zum Dienst

Der spezifische vom zuständigen Amt der Region erstellte Vordruck muss ausgefüllt, von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterzeichnet und wie folgt übermittelt werden:

  • persönliche Übergabe (innerhalb 12.30 Uhr der Einreichfrist)
  • durch Einschreiben mit Rückschein innerhalb der Einreichfrist (zu diesem Zweck gilt der Datumsstempel des Aufgabepostamtes)
  • im PDF-Format mittels zertifizierter elektronischer Post an die PEC-E-Mail-Adresse des zuständigen Amtes
Fristen für die Einreichung der Gesuche

Die Beitragsgesuche für Initiativen und Projekte, die im Laufe des Bezugsjahrs durchgeführt werden sollen, sind bis 15. Oktober einzureichen. Die Gesuche müssen auf jeden Fall vor Durchführung der Initiative oder des Projekts eingereicht werden.

Wohin gehen
Amtsgebäude der Region in Trient

Via Antonio Gazzoletti, 2, 38122 Trento TN

Öffnungszeiten:

Mo.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Di.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Mi.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Do.
8.45 - 12.30, 14.30-16.00
Fr.
8.45 - 12.30
Gültig ab 01.07.2019

Weitere Details

Bild: TAA

Notwendige Dokumente

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind

Vollständig ausgefüllter und von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter unterzeichneter Vordruck für das Gesuch um Finanzierung für Initiativen zum Schutz und zur Förderung der regionalen Sprachminderheiten

Beizulegende Dokumente:

Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit;

Einfache Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung – falls vorhanden (öffentliche Einrichtungen ausgenommen)

Fotokopie des Ausweises der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters und Ernennungsunterlagen (sofern das Gesuch erstmals eingereicht wird oder Änderungen eingetreten sind)

Formulare

Kosten und Voraussetzungen

Stempelmarke (gemäß DPR Nr. 642/1972 auf jeder vierten Seite)
16,00

Fristen und Fälligkeiten

180
Tage
Maximale Wartetage ab Antragstellung

Kontakt

Telefon - Amtsdirektorin:
0461 201412 - 0471 322151

Telefon - Stellvertreterin der Amtsdirektorin:
0461 201441

E-mail:
min@regione.taa.it

PEC:
min@pec.regione.taa.it

Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek

Es befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Sprachminderheiten gemäß den Bestimmungen der Region. Es gewährleistet den Bibliotheksdienst sowie die Auszahlung von Finanzierungen für Investitionen zugunsten von öffentlichen und privaten Rechtssubjekten und stellt den Strukturen der Region Veröffentlichungen für ihre Tätigkeit und für Recherchen bereit. Es überprüft die Finanzierungsgesuche für Investitionen seitens öffentlicher und privater Einrichtungen. Es stellt den Strukturen der Region das Material für Studien, Arbeit und Forschung auch in digitaler Form zur Verfügung.

Weitere Details

Weitere Informationen

Auszahlungsgesuch für Finanzierungen zur Förderung der Sprachminderheiten

Abrechnung und Auszahlung der Finanzierungen (Art. 11 ff. der Durchführungsverordnung, DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61)

Weitere Details

Verzicht auf die Finanzierung für Initiativen/Projekte für Sprachminderheiten

Der Verzicht auf die Finanzierung muss dem zuständigen Amt mitgeteilt werden, um die Verwendung der zweckgebundenen Mittel zu gestatten. (Art. 12 der Durchführungsverordnung vom 3. Oktober 2018, Nr. 61)

Weitere Details

Letzte Änderung:Montag, 28. Juli 2025