Was Sie hierzu wissen müssen
Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die von der Autonomen Region Trentino-Südtirol aufgrund des Regionalgesetzes vom 24. Mai 2018, Nr. 3 (Bestimmungen in Sachen Schutz und Förderung der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheit der Autonomen Region Trentino-Südtirol) für die Verwirklichung von Initiativen und Projekten gewährt wird, die von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Sitz im Regionalgebiet initiiert werden. Die entsprechenden Modalitäten und Verfahren wurden in der mit DPReg. vom 3. Oktober 2018, Nr. 61 erlassenen Durchführungsverordnung zum Regionalgesetz festgelegt.
Zielgruppe
Öffentliche Einrichtungen (örtliche Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, Kulturinstitute) und private Einrichtungen (nicht natürliche Personen - Vereine, Stiftungen, Komitees, Arbeitsgruppen), die im Bereich des Schutzes und der Förderung der regionalen zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten tätig sind, die regelmäßig gegründet (mit Gründungsurkunde und Satzung) und/oder im Nationalen Register des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind, die:
- keinen Gewinnzweck verfolgen
- ihren Rechtssitz im Gebiet der Region haben
- im Gebiet der Region eine kontinuierliche Tätigkeit ausüben
Zugriff zum Dienst
Der spezifische vom zuständigen Amt der Region erstellte Vordruck muss ausgefüllt, von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterzeichnet und wie folgt übermittelt werden:
- persönliche Übergabe (innerhalb 12.30 Uhr der Einreichfrist)
- durch Einschreiben mit Rückschein innerhalb der Einreichfrist (zu diesem Zweck gilt der Datumsstempel des Aufgabepostamtes)
- im PDF-Format mittels zertifizierter elektronischer Post an die PEC-E-Mail-Adresse des zuständigen Amtes
Fristen für die Einreichung der Gesuche
Die Beitragsgesuche für Initiativen und Projekte, die im Laufe des Bezugsjahrs durchgeführt werden sollen, sind bis 15. Oktober einzureichen. Die Gesuche müssen auf jeden Fall vor Durchführung der Initiative oder des Projekts eingereicht werden.
Wohin gehen
Notwendige Dokumente
Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Vollständig ausgefüllter und von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter unterzeichneter Vordruck für das Gesuch um Finanzierung für Initiativen zum Schutz und zur Förderung der regionalen Sprachminderheiten
Beizulegende Dokumente:
Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit;
Einfache Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung – falls vorhanden (öffentliche Einrichtungen ausgenommen)
Fotokopie des Ausweises der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters und Ernennungsunterlagen (sofern das Gesuch erstmals eingereicht wird oder Änderungen eingetreten sind)
Formulare