Bestimmungen betreffend den Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Jahr 2003 (Finanzgesetz) (Amtsblatt vom 22. Juli 2003, Nr. 29)
Bestimmungen betreffend den Nachtragshaushalt für das Jahr 2004 der Autonomen Region Trentino-Südtirol (Finanzgesetz) (Amtsblatt vom 22. Juli 2004, Nr. 29, Sondernummer)
Weitere Änderungen und Ergänzungen zu den Regionalgesetzen betreffend Maßnahmen der Ergänzungsvorsorge und neue Maßnahmen in diesem Sachbereich (Amtsblatt vom 28. Juli 1998, Nr. 31)
Sie erstellt die von den Buchhaltungsbestimmungen vorgesehenen programmatischen Maßnahmen und die Dokumentation im Bereich der Finanzen; sie pflegt die Beziehungen zum Rechnungshof und zu staatlichen Einrichtungen in Zusammenhang mit ihrem Zuständigkeitsbereich.