Bestimmungen zum Ausbau des Übersetzungsdienstes in der Regionalverwaltung, dringende Bestimmungen über das Personal sowie Bestimmungen über das Personal der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus-und Landwirtschaftskammern von Trient und Bozen und Bestimmungen für den Gebrauch der ladinischen Sprache für die Bediensteten der ladinischen Gemeinden der Provinz Bozen (Amtsblatt vom 26. Februar 1991, Nr. 9, ordentliches Beiblatt Nr. 1 )
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