Ergänzungs- und Abänderungsbestimmungen zum Regionalgesetz vom 5. Januar 1954, Nr. 1 betreffend die Festsetzung der Vergütungen für die Mitglieder von Kommissionen, Beiräten und Komitees, wie immer sie benannt werden, die bei der Region Trentino-Tiroler Etschland gebildet werden (Amtsblatt vom 7. Mai 1968, Nr. 19)
Festsetzung der Entschädigungen für die Mitglieder von Kommissionen, Beiräten und Komitees, wie immer sie benannt werden, die bei der Region Trentino-Tiroler Etschland gebildet werden (Amtsblatt vom 8. Jänner 1954, Nr. 1)
Amt für örtliche Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse
Es nimmt die aus den geltenden regionalen Bestimmungen auf dem Gebiet der örtlichen Körperschaften, Wahlen und Ordnungsbefugnisse erwachsenden Amtshandlungen wahr.