Verordnung vom 12/11/2013, Nr. 76

Änderung der Verordnung gemäß Art. 5 Abs. 5 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3

Gültig/wirksam ab :Mittwoch, 11. Dezember 2013

Beschreibung

Art des Dokuments
Verordnung/Durchführungsverordnung

Diese Verordnung wurde durch die mit Dekret des Präsidenten der Region vom 25. Jänner 2023, Nr. 2 erlassene Verordnung ersetzt.

R 2013 76 st Amtsblatt Nr. 48/I-II vom 26/11/2013 (File pdf 115,51 kB)
Bezugsangabe
Verordnung vom 25/1/2023, Nr. 2

Verordnung betreffend den Zugang zum Dienst bei der Region laut Art. 5 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3

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Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Generalsekretariat

Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für die dienstrechtliche Verwaltung des Personals

Es befasst sich mit den dienstrechtlichen Aspekten der Arbeitsverhältnisse, mit Wettbewerbs- und Mobilitätsverfahren, mit Aspekten des Wartestands, der Beurlaubungen, der Arbeitszeit und der arbeitsrechtlichen Streitverfahren.

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Letzte Änderung:Freitag, 17. Februar 2023