Beschreibung
Art des Dokuments
In der Ausschreibung ist ein Stellenvorbehalt in der Höchstgrenze von insgesamt 50 % der ausgeschriebenen Stellen (d.h. 3 Einheiten) vorgesehen.
Die Zuweisung erfolgt gemäß dem nachstehenden Vorrang:
• Bedienstete der Region: 30 % der ausgeschriebenen Stellen (2) sind dem Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis vorbehalten, das die in der Ausschreibung angeführten Voraussetzungen in Bezug auf Dienstalter und Bildungsabschluss erfüllt;
• geschützte Kategorien (1 Stelle): vorrangig den Menschen mit Behinderung in Umsetzung der geltenden Programmvereinbarung vorbehalten.
Falls die oben genannten Stellen nicht besetzt werden, weil keine geeigneten Bewerber / Bewerberinnen vorhanden sind, werden die Stellen gemäß der Ausschreibung nachstehenden Personen zugewiesen:
• freiwillige wehrdienstleistende Personen: 1 Stelle (GvD Nr. 66/2010)
• Personen, die den universellen Zivildienst geleistet haben: 1 Stelle (GD Nr. 44/2023).
Sollten nach Abschluss des Verfahrens vorbehaltene Stellen unbesetzt bleiben, so werden diese den anderen für geeignet erklärten Bewerbern und Bewerberinnen der Rangordnung nach zugewiesen.