Beschreibung
Die Regionalregierung der Autonomen Provinz Trentino-Südtirol hat auf Vorschlag der Vizepräsidentin Giulia Zanotelli den Beschluss betreffend den öffentlichen Wettbewerb nach Prüfungen für die Einstellung mit unbefristetem Arbeitsverhältnis von Personal bei den Gerichtsämtern und den Friedensgerichten in der Provinz Bozen genehmigt.
Der Präsident der Region Arno Kompatscher erklärte: „Wir haben die delegierten Befugnisse im Justizbereich übernommen, um die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern und die Verfahrensdauer zu verkürzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es jedoch unerlässlich, über die notwendigen Personalressourcen zu verfügen. Mit diesen beiden Maßnahmen geben wir eine konkrete Antwort auf die Notwendigkeit, das Personal bei den Gerichtsämtern in der Provinz Bozen aufzustocken und gleichzeitig die Ausgewogenheit der Sprachgruppen zu wahren. Die Veröffentlichung der beiden Ausschreibungen wird von einer gezielten Kampagne begleitet, die sich an junge Menschen richtet, um das Interesse an einer Laufbahn im Justizwesen zu fördern.“
Die Vizepräsidentin und Assessorin für das Personal Giulia Zanotelli betonte: „Mit diesem Wettbewerb decken wir nicht nur den Bedarf der Ämter, sondern bieten auch neue qualifizierte Beschäftigungsmöglichkeiten. Der Wettbewerb sowie das öffentliche Auswahlverfahren sind komplementäre Instrumente, um rasch und wirksam zu handeln – unter Beachtung der geltenden Gesetzesbestimmungen und der Grundsätze der Transparenz und Chancengleichheit.“
Das Auswahlverfahren sieht die Besetzung folgender Stellen vor:
l15 Stellen mit unbefristetem Arbeitsverhältnis im Berufsbild Gerichtsassistent/Gerichtsassistentin bei den Gerichtsämtern in Bozen.
l6 Stellen im Berufsbild Assistent/Assistentin bei den Friedensgerichten in der Provinz Bozen.
Für beide Berufsbilder wird es ein einziges Wettbewerbsverfahren geben, bei dem die geltenden Bestimmungen in Sachen Schutz der Sprachminderheiten eingehalten werden. Die Bewerber und Bewerberinnen mit Wohnsitz in der Provinz Bozen müssen eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen (Italienisch, Deutsch, Ladinisch) vorlegen.
Die Prüfungen können entsprechend der Angabe im Zulassungsgesuch in italienischer oder deutscher Sprache abgelegt werden. Mindestens eine schriftliche Prüfung und auf jeden Fall die mündlichen Prüfungen müssen in der Sprache der Zugehörigkeit oder Angliederung abgelegt werden. Die Bewerber und Bewerberinnen der ladinischen Sprachgruppe müssen zusätzlich Kenntnisse der ladinischen Sprache nachweisen.
Für Prüfungsteilnehmer, die nicht bereits Bedienstete der Autonomen Region Trentino-Südtirol sind, sind folgende Voraussetzungen erforderlich: der Oberschulabschluss und die von der Autonomen Provinz Bozen ausgestellte Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache der Stufe B2.
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Prozentsatz der Frauen im Berufsbild Gerichtsassistent/Gerichtsassistentin 78 % und jener der Männer 22 %; im Berufsbild Assistent/Assistentin betrug der Prozentsatz der Frauen 79 % und jener der Männer 21 %.
Da bei den Gerichtsämtern in Bozen und bei den Friedensgerichten der Provinz Bozen zahlreiche freie Planstellen unbesetzt sind, hielt es die Regionalregierung ferner für erforderlich, diese Stellen umgehend zu besetzen, um den reibungslosen Ablauf der Tätigkeit dieser Ämter zu gewährleisten. Aus diesem Grunde wurde auch ein öffentliches Auswahlverfahren nach Prüfungen für die Einstellung von Personal mit befristetem Arbeitsverhältnis in den folgenden Berufsbildern genehmigt:
lGerichtsassistent/Gerichtsassistentin bei den Gerichtsämtern in Bozen
lAssistent/Assistentin bei den Friedensgerichten in der Provinz Bozen
Auch in diesem Fall müssen die Personen, die nicht bereits Bedienstete der Autonomen Region Trentino-Südtirol sind, einen Oberschulabschluss und eine von der Autonomen Provinz Bozen ausgestellte Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache der Stufe B2 vorweisen.
Die Einstellungen können entsprechend den organisatorischen Erfordernissen mit Vollzeit- oder Teilzeitverhältnis erfolgen und werden für die Ersetzung von abwesendem Personal, zur Deckung vorübergehenden Personalmangels infolge der Annahme der Anträge auf Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung, zur Bewältigung außerordentlicher Engpässe, aus außerordentlichen technischen oder organisatorischen Gründen, wegen organisationstechnischer Neuerungen und aufgrund von Personalmangel in den Gerichtsämtern verfügt.
Die Zulassungsgesuche müssen binnen des 30. Tages nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Region mit einer der nachstehenden Modalitäten eingereicht werden:
1. Per zertifizierte E-Mail (PEC) an die Adresse: concorsi@pec.regione.taa.it, unterzeichnet samt Kopie eines gültigen Erkennungsausweises;
2. Per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse: Autonome Region Trentino-Südtirol – Generalsekretariat – Amt für dienstrechtliche Angelegenheiten des Personals, Via Gazzoletti 2, 38122 Trento.