Verordnung betreffend „Festsetzung der Befugnisse der Organisationsstrukturen der Region und deren Gliederungen“ im Sinne des Art. 2 Abs. 1 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3
Dekret des Präsidenten der Region vom 07/12/2022, Nr. 27
Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.
Es befasst sich mit der Öffentlichkeitsarbeit, verwaltet die Gesellschaftsbeteiligungen der Körperschaft und das elektronische Protokoll. Es unterstützt die Regionalregierung in seiner Tätigkeit als Kollegialorgan.