Verordnung betreffend „Festsetzung der Befugnisse der Organisationsstrukturen der Region und deren Gliederungen“ im Sinne des Art. 2 Abs. 1 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3

Dekret des Präsidenten der Region vom 07/12/2022, Nr. 27

Gültig/wirksam ab :Donnerstag, 07. Dezember 2023

Beschreibung

Art des Dokuments
Veröffentlichung
20221207 0027P (File pdf 256,83 kB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Generalsekretariat

Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für allgemeine Angelegenheiten

Es befasst sich mit der Öffentlichkeitsarbeit, verwaltet die Gesellschaftsbeteiligungen der Körperschaft und das elektronische Protokoll. Es unterstützt die Regionalregierung in seiner Tätigkeit als Kollegialorgan.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 29. Juni 2023