Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Allgemeine Verwaltungsakte

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Richtlinien, Rundschreiben, Programme, Anweisungen und jeder Akt, der allgemein die Organisation, die Aufgaben, die Ziele und die Verfahren regelt oder in dem die Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen, die die Umsetzung dieser Bestimmungen betreffen oder festlegen, vorgesehen ist.

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 12 Abs. 1 und 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013