Verordnung betreffend den Zugang zum Dienst bei der Region laut Art. 5 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3

Dekret des Präsidenten der Region vom 25/1/2023, Nr. 2

Gültig/wirksam ab :Mittwoch, 25. Januar 2023

Beschreibung

Art des Dokuments
Veröffentlichung
20230125 0002P (File pdf 391,44 kB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Generalsekretariat

Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.

Weitere Details

Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für die dienstrechtliche Verwaltung des Personals

Es befasst sich mit den dienstrechtlichen Aspekten der Arbeitsverhältnisse, mit Wettbewerbs- und Mobilitätsverfahren, mit Aspekten des Wartestands, der Beurlaubungen, der Arbeitszeit und der arbeitsrechtlichen Streitverfahren.

Weitere Details

Weitere Informationen

Letzte Änderung:Donnerstag, 29. Juni 2023