Verordnung laut Art. 5 Abs. 5 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3 betreffend die Berufsbilder, die Voraussetzungen und die Modalitäten für den Zugang
Dekret des Präsidenten der Region vom 22/9/2021, Nr. 52
Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.
Amt für die dienstrechtliche Verwaltung des Personals
Es befasst sich mit den dienstrechtlichen Aspekten der Arbeitsverhältnisse, mit Wettbewerbs- und Mobilitätsverfahren, mit Aspekten des Wartestands, der Beurlaubungen, der Arbeitszeit und der arbeitsrechtlichen Streitverfahren.