Verordnung laut Art. 5 Abs. 5 des Regionalgesetzes vom 21. Juli 2000, Nr. 3 betreffend die Berufsbilder, die Voraussetzungen und die Modalitäten für den Zugang

Dekret des Präsidenten der Region vom 22/9/2021, Nr. 52

Gültig/wirksam ab :Mittwoch, 28. Juni 2023

Beschreibung

Art des Dokuments
Veröffentlichung
20210922 0052p (File pdf 1,42 MB)
Verantwortlicher Bereich für das Dokument
Generalsekretariat

Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.

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Zuständige/vorlegende Stelle
Amt für die dienstrechtliche Verwaltung des Personals

Es befasst sich mit den dienstrechtlichen Aspekten der Arbeitsverhältnisse, mit Wettbewerbs- und Mobilitätsverfahren, mit Aspekten des Wartestands, der Beurlaubungen, der Arbeitszeit und der arbeitsrechtlichen Streitverfahren.

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Letzte Änderung:Donnerstag, 29. Juni 2023