Bei den Friedensgerichten können Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsstrafen und Anträge auf außergerichtliche Schlichtung eingereicht werden. Darüber hinaus können Beeidigungen (von außergerichtlichen Gutachten oder Übersetzungen), Notorietätsakte, Beglaubigungen und - in der Provinz Bozen - auch Erklärungen und Bescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeit oder -angliederung beantragt werden.
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Nähere Auskünfte erteilen die Friedensgerichte und die Landesgerichte.
Erstverhandlung: mittwochs, 9.00 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: alle Werktage Außergerichtliche Schlichtung: alle Werktage Termine für strafrechtliche Verhandlungen: montags, 8.30 Uhr - zweimal im Monat
Erstverhandlung: 1. u. 4. Mittwoch im Monat, 9.00 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: täglich ab 08.30 Uhr nach Ermessen des Friedensrichters Außergerichtliche Schlichtung: 1. u. 4. Mittwoch im Monat 9.00 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 3. Mittwoch im Monat, 8.30 Uhr
Erstverhandlung: dienstags, 9.30 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: alle Werktage Außergerichtliche Schlichtung: täglich nach dem Ermessen der Friedensrichterin Termine für strafrechtliche Verhandlungen: freitags, 9.00 Uhr
Erstverhandlung: 1. u. 3. Dienstag im Monat, ab 9.00 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: montags - samstags, ab 8.30 Uhr nach Ermessen des Richters Außergerichtliche Schlichtung: 1. u. 3. Dienstag im Monat, ab 9.00 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: Erstverhandlungen: jeden Freitag im Monat, ab 9.00 Uhr; Vertagte Verhandlungen: jeden Freitag im Monat, ab 9.00 Uhr
Erstverhandlung: 1. u. 3. Donnerstag im Monat, 9.30 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: an den übrigen Wochentagen nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.00 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.00 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 4. Dienstag im Monat, 9.00 Uhr
Erstverhandlung: 1. u. 3. Dienstag im Monat, 9.30 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.30 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.30 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 2. u. 4. Freitag im Monat, 9.30 Uhr
Erstverhandlung: dienstags, 9.00 Uhr, außer am 1. Dienstag im Monat Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.00 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: alle Werktage nach dem Ermessen des Friedensrichters, 9.00 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 1. Dienstag im Monat, 9.00 Uhr
Erstverhandlung: mittwochs, ab 9.30 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: 2. e 4. Mittwoch im Monat, ab 9.30 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: mittwochs, ab 9.30 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 1. u. 3. Dienstag im Monat, ab 9.30, unbeschadet der Möglichkeit der Festlegung von Terminen gemäß Art. 20-bis und 20-ter des GvD Nr. 274/2000 oder aus sonstigen Dringlichkeitsgründen an jeglichem anderen Werktag
Erstverhandlung: 3. Dienstag an ungeraden Monaten, 9.30 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: 3. Dienstag an ungeraden Monaten, 9.30 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: 3. Dienstag an ungeraden Monaten, 9.30 Uhr
Weitere Verhandlungstermine können bei Bedarf auch an jeden anderen Werktag mit Beginn um 9.30 Uhr angesetzt werden, um etwaigen dienstlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 3. Dienstag an geraden Monaten, 9.30 Uhr
Erstverhandlung: 3. Donnerstag im Monat, ab 9.30 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: jeden Tag von Montag bis Freitag, ab 9.30 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: jeden Tag von Montag bis Freitag, ab 9.30 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 1. Donnerstag im Monat ab 9.15 Uhr, unbeschadet der Möglichkeit der Festlegung von Terminen gemäß Art. 20-bis des GvD Nr. 274/2000 oder aus sonstigen Dringlichkeitsgründen an jeglichem anderen Werktag
Erstverhandlung: 2. Dienstag im Monat, 9.45 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: 2. Dienstag im Monat, 9.45 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: 2. Dienstag im Monat, 9.45 Uhr
Weitere Verhandlungstermine können bei Bedarf auch an anderen Werktagen angesetzt werden, um etwaigen dienstlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 4. Dienstag im Monat, 9.45 Uhr, unbeschadet der Möglichkeit der Festlegung von Terminen gemäß Art. 20-bis des GvD Nr. 274/2000 oder aus sonstigen Dringlichkeitsgründen an jeglichem anderen Werktag
Erstverhandlung: 2. Dienstag der geraden Monate, ab 09.30 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: montags - freitags, ab 09.30 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: montags - freitags, ab 09.30 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 4. Dienstag im Monat, ab 09.30 Uhr
Erstverhandlung: 1. u. 3. Donnerstag im Monat, 9.00 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: donnerstags, 9.00 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: donnerstags, 9.00 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: 1. u. 3. Freitag im Monat, 9.00 Uhr
Erstverhandlung: jeden Montag und Mittwoch im Monat, 9.00 Uhr Verhandlung zur Beweisaufnahme und Diskussion: von Montag bis Freitag, 9.00 Uhr Außergerichtliche Schlichtung: jeden Montag und Mittwoch im Monat, 9.00 Uhr Termine für strafrechtliche Verhandlungen: jeden Montag, Mittwoch und Freitag im Monat, 9.00 Uhr
Amt für Friedensgerichte und Wiedergutmachungsjustiz
Es befasst sich mit den in die regionale Zuständigkeit fallenden Amtshandlungen im Bereich der Friedensgerichte sowie mit der Organisation der Friedensgerichte. Es fördert Projekte und Initiativen im Bereich der Wiedergutmachungsjustiz und der Konfliktlösung.