Verordnung betreffend die allgemeinen Kriterien und das Höchstausmaß der Vergütungen an die Mitglieder der in den Gesetzes- oder Vertragsbestimmungen vorgesehenen und im Sinne des Art. 7 Abs. 2 des Regionalgesetzes vom 5. Dezember 2006, Nr. 3 bei der Autonomen Region Trentino-Südtirol eingesetzten Organe und Kommissionen (Amstblatt vom 24. April 2007, Nr. 17, Beiblatt Nr. 1)
Es koordiniert die Führungsstrukturen der Region und pflegt die Beziehungen zu den staatlichen Organen, zum Regionalrat und zu den Gewerkschaften. Es befasst sich mit Streitverfahren, Datenschutz und nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers wahr.
Amt für die dienstrechtliche Verwaltung des Personals
Es befasst sich mit den dienstrechtlichen Aspekten der Arbeitsverhältnisse, mit Wettbewerbs- und Mobilitätsverfahren, mit Aspekten des Wartestands, der Beurlaubungen, der Arbeitszeit und der arbeitsrechtlichen Streitverfahren.