Hilfsmaßnahmen zu Gunsten der Landwirtschaftsbetriebe, Industriebetriebe, Handelsbetriebe, Gastbetriebe und Anlagen mit touristisch-sportlichem und touristisch-sozialem Zwecke, die durch die außergewöhnlichen Naturkatastrophen oder Ungewitter im Jahre 1960 geschädigt wurden (Amtsblatt vom 19. September 1961, Nr. 39)