Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Akkreditierte private Gesundheitseinrichtungen

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 und des Art. 41 Abs. 4 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

Die in diesem Unterbereich vorgesehene Veröffentlichungspflicht wird auf die Region als Körperschaft nicht angewandt.