Transparente Verwaltung
Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.
"Einfacher" Bürgerzugang betreffend veröffentlichungspflichtige Daten, Dokumente und Informationen
Gegenstand der Pflicht
Name des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und für die Transparenz, an den/die der Antrag auf Bürgerzugang zu stellen ist, sowie Modalitäten zur Wahrnehmung dieses Rechtes, mit Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Adressen und Name der Person mit Ersatzbefugnis, an die man sich bei verzögerter oder mangelnder Antwort wenden kann, mit Angabe der Telefonnummern und der institutionellen E-Mail-Adressen
Bezugsbestimmungen
Um eine möglichst umfassende Ausübung des Rechts auf Zugang zu Informationen über die Organisation und die Tätigkeit der Regionalverwaltung zu gewährleisten, kann durch den Bürgerzugang alle Bürgerinnen und Bürger beim RPCT veröffentlichungspflichtige Dokumente, Informationen oder Daten beantragen, deren Veröffentlichung aufgrund der geltenden Gesetzgebung unterlassen wurde. Die Bürgerinnen und Bürger können das in Art. 5 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 vorgesehene Recht auf Bürgerzugang in Anspruch nehmen, wenn ein Akt, ein Dokument oder eine andere Information, deren Veröffentlichung gesetzlich vorgesehen ist, auf der institutionellen Website im Bereich "Transparente Verwaltung" nicht veröffentlicht wurde.
Der Antrag auf Bürgerzugang kann von allen Bürgerinnen und Bürger gestellt werden, ist kostenlos, muss nicht begründet werden und ist an den RPCT zu richten, der innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Antrags eine Entscheidung trifft.
Innerhalb derselben Frist von dreißig Tagen veröffentlicht die Verwaltung die beantragten Daten und benachrichtigt gleichzeitig den Antragsteller über die Veröffentlichung unter Angabe des Hyperlinks zu den beantragten Daten.
Der RPCT für die Organisationsstrukturen der Regionalverwaltung ist Frau Loretta Zanon.
Vorgangsweise für die Übermittlung des Antrags:
Der Antrag kann beim RPCT auf folgenden Wegen eingereicht werden:
- E-Mail an die Adresse: anticorruzione@regione.taa.it
- Zertifizierte E-Mail an: ripaist@pec.regione.taa.it
- Zustellung per Hand oder auf dem Postweg an die folgende Adresse Abteilung II - Örtliche Körperschaften, Vorsorge und Ordnungsbefugnisse
Behelfsmaßnahmen
Im Falle einer Verzögerung oder Nichtbeantwortung durch den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz kann sich der Antragsteller an den Generalsekretär, Michael Mayr (E-Mail: giunta@pec.regione.taa.it), wenden, der als Inhaber der Ersatzbefugnis dafür sorgen wird, dass die zuständigen Organisationsstrukturen antworten.
Vordrucke
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