Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Register der Zugänge

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Verzeichnis der Anträge auf Zugang (Aktenzugang, einfacher und allgemeiner Bürgerzugang) mit Angabe des Gegenstands und des Datums des Antrags sowie des jeweiligen Ausgangs und des Datums der Entscheidung

Bezugsbestimmungen
FOIA-Leitlinien, Beschluss der nationalen Antikorruptionsbehörde ANAC Nr. 1309/2016
Anmerkung

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Pflicht, sondern um eine im Abs. 9 der FOIA-Leitlinien der ANAC enthaltene Empfehlung handelt.