Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Stand des Wohlbefindens am Arbeitsplatz

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 20 Abs. 3 des GvD Nr. 33/2013
Anmerkung

Die in diesem Bereich vorgesehene Veröffentlichungspflicht wurde durch das GvD Nr. 97/2016 aufgehoben; zuvor galten die Bestimmung und die damit verbundene Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. f) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 für die Rechtsordnung der Region nicht.