Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Wartelisten

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Kriterien für die Erstellung der Wartelisten, die vorgesehenen Wartezeiten und die effektiven durchschnittlichen Wartezeiten 

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 41 Abs. 6 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

Die in diesem Unterbereich vorgesehene Veröffentlichungspflicht wird gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 nicht angewandt.