Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Unabhängiges Bewertungsgremium

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Name, Lebenslauf und Vergütungen in Bezug auf die Mitglieder des unabhängigen Bewertungsgremiums oder des mit vergleichbaren Aufgaben betrauten Gremiums

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 10 Abs. 8 Buchst. c) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. n) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 gilt jeder Bezug auf das Unabhängige Bewertungsgremium als Bezug auf das Bewertungskomitee oder auf das mit ähnlichen Aufgaben betraute Organ.