Transparente Verwaltung
Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.
Öffentlich kontrollierte Körperschaften des privaten Rechts
Gegenstand der Pflicht
Verzeichnis der wie auch immer benannten von der Verwaltung kontrollierten privatrechtlichen Körperschaften mit Angabe der zugewiesenen Aufgaben und der zugunsten der Verwaltung durchgeführten Tätigkeiten oder der anvertrauten öffentlichen Dienste. Für die Zwecke dieser Bestimmungen gelten als öffentlich kontrollierte Körperschaften des privaten Rechts jene privatrechtlichen Körperschaften, die der Kontrolle von öffentlichen Verwaltungen unterliegen oder die von diesen errichteten und beaufsichtigten Körperschaften, bei denen den öffentlichen Verwaltungen auch ohne Aktienbeteiligung Befugnisse zur Ernennung der höchsten Verwaltungsorgane oder deren Mitglieder zuerkannt sind;
In Bezug auf jede einzelne Körperschaft:
- Benennung
- Eventueller Beteiligungsanteil der Verwaltung
- Dauer der Verpflichtung
- die im Jahr aus jedwedem Grund zu Lasten des Haushalts der Verwaltung gehenden Gesamtausgaben
- Anzahl der Vertreter der Verwaltung in den Regierungsorganen und jeweils zustehende Gesamtvergütung
- Haushaltsergebnisse der letzten drei Haushaltsjahre
- Aufträge als Verwalter/in der Körperschaft und jeweilige Gesamtvergütung
- Erklärung über das Nichtbestehen der Gründe für die Nichterteilbarkeit des Auftrags als Verwalter der Körperschaft (Link zur Website der Körperschaft)
- Erklärung, dass kein Grund für die Unvereinbarkeit des Auftrags als Verwalter der Körperschaft vorliegt (Link zur Website der Körperschaft)
- Verlinkung zu den institutionellen Webseiten der beaufsichtigten öffentlichen Körperschaften, in denen die Daten zu den Mitgliedern der politischen Organe und den Personen mit Führungs-, Mitarbeits- oder Beratungsaufträgen angegeben sind
Bezugsbestimmungen
Im Verzeichnis der von der Region kontrollierten Körperschaften des privaten Rechts scheint nur die Stiftung Haydn von Bozen und Trient auf, deren Daten in der Folge veröffentlicht sind.