Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Kriterien und Modalitäten

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Akte, mit denen die von den Verwaltungen zu befolgenden Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Zuschüssen, Beiträgen, Beihilfen und wirtschaftlichen Vorteilen jeglicher Art an Personen und öffentliche und private Einrichtungen festgelegt werden.

Bezugsbestimmungen
Art. 19 des Landesgesetzes Nr. 23/1992