Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht
  • In Abweichung von der geltenden Gesetzgebung erlassene außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen, mit ausdrücklicher Angabe der Gesetzesbestimmungen, von denen eventuell abgewichen wurde, und der Begründung für die Abweichung sowie mit Angabe eventuell erlassener Verwaltungsakte oder gerichtlicher Verfügungen
  • Eventuelle Fristen für die Ausübung der Befugnis zum Erlass außerordentlicher Maßnahmen
  • Für die Maßnahmen vorgesehene Kosten und von der Verwaltung effektiv getragene Kosten
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 42 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013

Anmerkung

Gemäß Art. 8, 9 und 54 des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol fällt dieser Bereich in die Zuständigkeit der Autonomen Provinzen Trient und Bozen.

Mit Bezug auf die Bestimmungen laut Art. 99 Abs. 5 des Gesetzdekrets vom 17. März 2020, Nr. 18 »Maßnahmen zum Ausbau des nationalen Gesundheitsdienstes und zur wirtschaftlichen Unterstützung von Familien, Arbeitnehmenden und Unternehmen in Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand wegen COVID-19«, umgewandelt durch das Gesetz vom 24. April 2020, Nr. 27, wird darauf hingewiesen, dass der Autonomen Region Trentino-Südtirol keine finanziellen Unterstützungen zur Bekämpfung des epidemiologischen Notstands wegen COVID-19 zugewiesen wurden.