Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Bericht des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz mit den Ergebnissen der durchgeführten Tätigkeit (innerhalb 15. Dezember eines jeden Jahres)

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 14 des Gesetzes Nr. 190/2012