Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Beiräte für die Bewertung und Überprüfung der öffentlichen Investitionen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Informationen betreffend die Beiräte für die Bewertung und Überprüfung der öffentlichen Investitionen einschließlich der ihnen übertragenen spezifischen Befugnisse und Aufgaben, der Verfahren und Kriterien für die Bestellung der Mitglieder und deren Namen 

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 und des Art. 38 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

Die in diesem Unterbereich vorgesehene Veröffentlichungspflicht wird gemäß Art. 1 Abs. 1 des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 nicht angewandt.