Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Dreijahresplan für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz und dessen Anlagen

Bezugsbestimmungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 und Art. 10 Abs. 8 Buchst. a) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013