Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht
  • Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis, einschließlich des Personals der direkt mit den politischen Führungsorganen zusammenarbeitenden Ämter
  • Gesamtkosten für das Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsverhältnis, besonders in Bezug auf das Personal der direkt mit den politischen Organen zusammenarbeitenden Ämter
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 17 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013