Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Wettbewerbe

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Wettbewerbsausschreibungen für jedwede Einstellung von Personal bei der Verwaltung sowie die Bewertungskriterien der Kommission und die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfungen

Bezugsbestimmungen
Gemäß Regionalgesetz Nr. 10/2014 i.d.g.F., Art. 19 Abs. 1 und 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013