Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Inhaber von Mitarbeits- und Beratungsaufträgen

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Mit Bezug auf Studien-, Forschungs-, Mitarbeits- und Beratungsaufträge werden nachstehende Daten veröffentlicht:

1. Vor- und Zuname des Auftragsinhabers:

  • Natürliche Personen: Vorname – Zuname – Lebenslauf
  • Juristische Personen: Benennung – MwSt.-Nummer und Steuernummer
  • Daten bezüglich der Durchführung von Aufträgen oder der Inhaberschaft von Ämtern in Körperschaften des privaten Rechts, die durch die öffentliche Verwaltung geregelt oder finanziert werden, oder der Ausübung einer Berufstätigkeit

2. Gegenstand

3. Auftragsdauer

4. Eckdaten der Beauftragungsmaßnahme

5. für die Mitarbeit oder die Beratung vorgesehene sowie ausbezahlte Entgelte

Mit Bezug auf Aufträge zur Vertretung und Verteidigung der Verwaltung vor Gericht, die Ernennung von Parteisachverständigen und Notariatsaufträge werden nachstehende Daten veröffentlicht:

1. Vor- und Zuname der beauftragten Person

2. Auftragsgegenstand und -grund

3. Auftragsdauer

4. Höhe des entrichteten Betrags unter Angabe eventueller erhaltenen Rückerstattungen jedweder Art

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. d), Art. 2 Abs. 3 des Landesgesetzes Nr. 4/2014 und Art. 39-undecies des Landesgesetzes Nr. 23/1990
Anmerkung

Seit 2020 sind die Daten betreffend diesen Unterbereich gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. a) des RG Nr. 10/2014 über die Verbindung mit der nationalen Datenbank "Anagrafe delle prestazioni" zugänglich.