Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Ergänzende Tarifverträge

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Unterzeichnete ergänzende Tarifverträge

Bezugsbestimmungen
Gemäß RG Nr. 10/2014 i.d.g.F. und Art. 21 Abs. 2 des GvD Nr. 33/2013 i.d.g.F.
Anmerkung

 Im System der Tarifverhandlungen der Region sind keine ergänzende Tarifverträge vorgesehen.