Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Gesamtbetrag der Prämien

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Gesamtbetrag der Leistungsprämien

Bezugsbestimmungen
Art. 1 Abs. 1 Buchst. f) des RG Nr. 10/2014 i.d.g.F.