Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Daten zu den Gesellschaften mit Beteiligung der Region

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Verzeichnis der Gesellschaften, an denen die Verwaltung auch nur mit einem Minderheitsanteil beteiligt ist, mit Angabe des Beteiligungsanteils, der zugewiesenen Aufgaben und der zugunsten der Verwaltung durchgeführten Tätigkeiten oder der anvertrauten öffentlichen Dienste; ausgeschlossen sind in Italien oder anderen Ländern der Europäischen Union börsennotierte Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung und Gesellschaften, die von diesen kontrolliert werden.

In Bezug auf jede einzelne Gesellschaft:

  • Benennung
  • Eventueller Beteiligungsanteil der Verwaltung
  • Dauer der Verpflichtung
  • die im Jahr aus jedwedem Grund zu Lasten des Haushalts der Verwaltung gehenden Gesamtausgaben
  • Anzahl der Vertreter der Verwaltung in den Regierungsorganen und jeweils zustehende Gesamtvergütung
  • Haushaltsergebnisse der letzten drei Haushaltsjahre
  • Aufträge als Verwalter/in der Körperschaft und jeweilige Gesamtvergütung
  • Erklärung über das Nichtbestehen der Gründe für die Nichterteilbarkeit des Auftrags als Verwalter der Körperschaft (Link zur Website der Gesellschaft)
  • Erklärung, dass kein Grund für die Unvereinbarkeit des Auftrags als Verwalter der Gesellschaft vorliegt (Link zur Website der Gesellschaft)
  • Verlinkung zu den institutionellen Webseiten der beaufsichtigten öffentlichen Körperschaften, in denen die Daten zu den Mitgliedern der politischen Organe und den Personen mit Führungs-, Mitarbeits- oder Beratungsaufträgen angegeben sind
Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 22 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und des Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013
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