Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Daten über die Verwaltungstätigkeit in aggregierter Form

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Daten über die Verwaltungstätigkeit in aggregierter Form, organisiert nach Tätigkeitsbereichen, Zuständigkeit der Organe und Ämter und nach Verfahrensart

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 24 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013, aufgehoben durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 97/2016
Anmerkung

Die Veröffentlichungspflicht betreffend diesen Unterbereich wurde durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 97/2016 aufgehoben; vorher wurde diese Bestimmung und die entsprechende Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 1 Abs. 1 Buchst. h) des Regionalgesetzes Nr. 10/2014 auf die Rechtsordnung der Region nicht angewandt.