Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Angaben zu den einzelnen Verfahren im Tabellenformat

Wegweiser
Bezugsbestimmungen
Art. 1 Abs. 32 des Gesetzes Nr. 190/2012
Art. 4-bis des Landesgesetzes Nr. 10/2012
Anmerkung

Dieser Bereich enthält die Rechtsakte und die Informationen zu den öffentlichen Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, die gemäß Art. 37 Abs. 1 Buchst. a) des GvD Nr. 33/2013 und des GvD Nr. 50/2016 veröffentlichungspflichtig sind.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Art. 3 des Landesgesetzes Trient Nr. 19/2016 und des Art. 4-bis des Landesgesetzes Trient Nr. 2/2016 über einen Link zur Datenbank der Beobachtungsstelle für öffentliche Aufträge der Provinz Trient. Gemäß Art. 2 des Regionalgesetzes Nr. 2/2000 i.d.g.F. wendet die Region in Sachen Ausschreibungen die Landesgesetzgebung an.

Durch das Informationssystem "Nuovo SICOPAT" gelten die gemäß Art. 37 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33 festgelegten Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten als erfüllt. Die Akte und Informationen laut Anlage 9 des Gesamtstaatlichen Antikorruptionsplans 2022 sind in dem neuen SICOPAT-System veröffentlicht.

Informationen über die einzelnen Verfahren im Tabellenformat - Nuovo Sicopat

Geben Sie bei der Suche den Namen der Körperschaft ein

Informationen über die einzelnen Verfahren im Tabellenformat - Sicopat

Geben Sie bei der Suche die Steuernummer der Region Trentino-Südtirol ein: StNr. 80003690221

Ab 1. Jänner 2024 finden die im neuen Kodex der öffentlichen Verträge laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 36/2023 festgelegten Bestimmungen zur Digitalisierung und Transparenz vollständig Anwendung.

Unbeschadet der für die Region geltenden Landesbestimmungen in Sachen Verträge können laut Art. 9-bis des GvD Nr. 33/2013 ab 1. Jänner 2024 die im Art. 37 desselben Dekrets vorgesehenen Veröffentlichungspflichten für öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge über den Link zur Nationalen Datenbank der öffentlichen Verträge (BDNCP) erfüllt werden.

Link zur Nationalen Datenbank der öffentlichen Verträge (BDNCP) (Suche mit dem Namen der Vergabestelle oder der Steuernummer 80003690221 durchführen).

Link zur Webseite der Nationalen Datenbank der öffentlichen Verträge (BDNCP) für die gesetzliche Bekanntmachung der Akte (Link zur gesetzlichen Bekanntmachung der Akte ) und Link zur Webseite der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) für die offenen Daten (Link betreffend die offenen Daten ).