Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Zugänglichkeitsziele

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Zielvorgaben für die Zugänglichkeit von IT-Instrumenten für Menschen mit Behinderungen für das laufende Jahr (binnen 31. März jeden Jahres) und Stand der Umsetzung des "Plans für den Einsatz von Telearbeit" innerhalb der Verwaltung

Bezugsbestimmungen
Art. 9 Abs. 7 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 17. Dezember 2012, Nr. 221