Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Grafische Darstellung

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Eine oder mehrere grafische Darstellungen, die die Beziehungen zwischen der Verwaltung und den beaufsichtigten öffentlichen Körperschaften, den Beteiligungsgesellschaften, den kontrollierten privatrechtlichen Körperschaften aufzeigen.

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 22 Abs. 1 Buchst. d) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013