Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 1 Abs. 7 des Gesetzes Nr. 190/2012 und des Art. 43 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013