Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Stellenplan

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Veröffentlichung der Daten betreffend den Jahresbericht zum Personal und der dafür bestrittenen Ausgaben sowie die Gesamtkosten für das mit unbefristetem Arbeitsverhältnis im Dienst stehende Personal

Bezugsbestimmungen
Gemäß Art. 16 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013
Anmerkung

Die Kosten für das im Dienst stehende Personal mit unbefristetem Arbeitsverhältnis sind in den Tabellen 12-13 des Jahresberichts zum Personal angeführt, die im Unterbereich Stellenplan – Jahresbericht zum Personal veröffentlicht sind