Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit der Informationen über die Organisation und die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung der öffentlichen Ressourcen zu ermöglichen.

Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten

Wegweiser
Gegenstand der Pflicht

Strafmaßnahmen gegen die für die unterlassene oder unvollständige Mitteilung der Daten laut Art. 14 betreffend die gesamte Vermögenslage des Auftragsinhabers / der Auftragsinhaberin zum Zeitpunkt der Übernahme des Auftrags, die Inhaberschaft von Unternehmen, die Aktienbeteiligungen sowie alle mit dem Amtsantritt zustehenden Vergütungen verantwortliche Person

Bezugsbestimmungen
Gemäß RG Nr. 10/2014 i.d.g.F., Art. 47 Abs. 1 des GvD Nr. 33/2013 i.d.gF.
Anmerkung

Diese Veröffentlichungspflicht ist zurzeit aufgrund des ANAC-Beschlusses vom 12. April 2017, Nr. 382 ausgesetzt.